BDB stellt klar: Aussetzung der Anwendung des Mindestlohngesetzes im reinen Transitverkehr gilt auch für die Binnenschifffahrt!

(Duisburg) – Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat die Anwendung des Mindestlohngesetzes für den Bereich des Transitverkehrs vorübergehend ausgesetzt.

BDB stellt klar: Aussetzung der Anwendung des Mindestlohngesetzes im reinen Transitverkehr gilt auch für die Binnenschifffahrt!

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